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Allgemeine Geschäftsbedingungen der newtelligence AG

Stand: Sep. 3, 2002

§ 1 – Geltung der allgemeinen Bedingungen

Mit Auftragserteilung, jedoch spätestens mit Entgegennahme der von der newtelligence AG angebotenen Leistungen geltenden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als angenommen und werden Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme erfolgt spätestens mit der Installation unserer Programme, Komponenten und Erweiterungen auf dem Rechner des Auftraggebers bzw. mit Beginn der Schulung oder Beratung. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von newtelligence AG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Ungültigkeit einer einzelnen oder mehrerer Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass die vertraglichen Vereinbarungen oder diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten

§ 2 - Vertragsgegenstand – Umfang der Leistung

Die newtelligence AG bietet sicherheits- und skalierbarkeitsrelevante Komponenten und Erweiterungen für Internet-Serverplattformen sowie High-End-Training und Beratungsleistungen für die Entwicklergemeinde.

1. Software

 Soweit wir entsprechend dem uns erteilten Auftrag Software jedweder Art liefern, ist Vertragsgegenstand die Überlassung des oder der Programme, Komponenten und Erweiterungen

a)       auf Datenträger zum Zwecke der Nutzung durch den Kunden einschließlich einer Installationsanweisung und einer Programmbeschreibung, die auch Teil eines Programms selbst sein kann.

b)       die vom Kunden über das Internet von unserem Server herunter geladen werden können.

Eine in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene Programmbeschreibung hat nur erläuternden Charakter und bedeutet insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften. Eine Einarbeitung oder Einweisung gehört nicht zum gewöhnlichen Lieferumfang und erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung zu Kostensätzen der zur Zeit gültigen Preisliste.

2. – Hardware

Hardware oder Hardwarebestandteile sowie Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich der Softwarelieferungen unser Eigentum.

3. – Schulung

Zusätzlich zu unseren Produkten bieten wir Technologieberatung, Schulung und Internet-entwicklungsleistungen an. Hierbei reicht das Spektrum von dem Erstellen der Architektur über das Design bis hin zur Ausführung. Mit der Schulung erbringen wir eine Dienstleistung ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Die für die Schulung überlassenen Dateien und Materialien dienen allein Ausbildungszwecken und dürfen nicht weiter verwendet werden. Die Haftung für etwaige Fehler und/oder Unvollständigkeit der für die Schulung angebotenen Soft- und/oder Hardware ist ausgeschlossen, soweit der Schulungszweck nicht erheblich gemindert oder aufgehoben wird.

Die Schulung ist gesondert zu vergüten. Der Eingang der Studiengebühr muss spätestens 5 Tage vor Schulungsbeginn bei newtelligence nachgewiesen sein. Im Falle verspäteter Zahlung ist newtelligence berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf.

Die Anmeldung zur Schulung ist grundsätzlich mit unserer Bestätigung verbindlich. Ist der Kunde gehindert, selbst an der Schulung teilzunehmen, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Kurse können vom Kunden bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen bis 8 Tage vor Kursbeginn schuldet der Kunde 50 % der vereinbarten Schulungsgebühr. Spätere Absagen verpflichten den Kunden zur Entrichtung der vollen Schulungsgebühr. Maßgeblich für Absage ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei uns. newtelligence ist seinerseits berechtigt, die Schulung bis 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen, insbesondere wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl gewährleistet ist.

Soweit in den Werbeunterlagen oder in sonstiger Weise ein bestimmter Trainer benannt oder angekündigt ist, behält sich newtelligence aus wichtigem Grund Änderungen vor.

§ 3. – Lizenz        

1.        Einzellizenz

Mit Lieferung der Software gewähren wir unserem Kunden eine ohne unsere Zustimmung nicht übertragbare Lizenz zur Benutzung des Programms für eigene Zwecke ausschließlich auf jeweils einer Zentraleinheit, soweit durch Vertrag nicht etwas anderes vorgesehen ist. Die Verwendung des Programms in einem Netzwerk oder auf einer Computeranlage, bei welcher die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Anwender möglich ist, ist nur auf vorherige, schriftliche Vereinbarung hin gestattet und nur für die in dieser Vereinbarung genannte Zahl von Arbeitsplätzen und für das im Vertrag genannte Rechnersystem. Bei einer Vergrößerung der vom Kunden verwendeten

Computeranlage oder bei einem Wechsel des Serverbetriebssysthems ist der Abschluss eines neuen Lizenzvertrages erforderlich.

2. - Unterlizenzen – Kopien

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsere Daten weiter zu verbreiten. Näheres regelt der Lizenzvertrag. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein etwaiges Warenzeichen der Programme zu verwenden oder Unterlizenzen zu erteilen. Kopien des lizensierten Programmes dürfen nur gefertigt werden, wenn dies für die vertragsgemäße Nutzung auf einer Zentraleinheit oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist. Alle Kopien müssen die Copyright- Kennzeichnung des Herstellers in gleicher Weise tragen, wie die von uns gelieferten Originale. Bei einer Beendigung oder Rückabwicklung des Vertrages sind alle Unterlagen zu vernichten, die von uns gelieferten Datenträger, sowie sämtliche Kopien an uns herauszugeben oder zu löschen. Im letzteren Falle muss der Kunde schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Die selbe Verpflichtung gilt für alle unsere aus dem Internet herunter geladenen Daten.

3. – Einweisung

In der Lizenzgebühr sind die Kosten für die Einweisung oder Einarbeitung in die Soft- und Hardware nicht enthalten.

4. – Zeitliche Nutzung

Das gewährte Nutzungsrecht gilt zeitlich unbeschränkt, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

5. – Lizenzgebühr

Die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr ist mit Übergabe der Programme und der Rechnungstellung fällig. Die Programme gelten spätestens mit dem Download auf den Rechner des Kunden als übergeben. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr ist die gewährte Lizenz aufschiebend bedingt. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ihm die Nutzung zu untersagen und die Löschung der Datenträger zu verlangen, auf denen sich das Programm und damit erstellte Daten befinden. Hierbei ist es uns gestattet, uns zur Sicherung dieser Rechte, sowie zur Sicherung der Lizenzbeschränkung programmtechnischer Mittel, insbesondere einer Programmsperre zu bedienen.

§ 4 – Liefertermine

1. - Lieferfristen – Teilleistungen

Lieferung erfolgt innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums, wobei wir zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt sind. Teilleistungen sind auf Aufforderung hin gesondert zu bezahlen, soweit der Kunde die Teilleistung bereits wirtschaftlich verwerten kann. Wird die Zahlung einer Teilleistung unberechtigt verzögert, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung bis zur Zahlung auszusetzen.

2. – Unmöglichkeit – Lieferverzug

Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gehindert, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch den Eintritt solcher Ereignisse oder Umstände unmöglich, werden wir von unserer Leistungspflicht frei. Dies gilt auch bei Lieferschwierigkeiten von Zulieferern, soweit uns kein Verschulden trifft und wir uns in zumutbarer Weise um eine Ersatzbeschaffung bemüht haben.

Ansonsten tritt Lieferverzug erst dann ein, wenn nach Ablauf der Lieferzeit eine angemessene Nachfrist des Kunden verstrichen ist. Im Falle eines ausdrücklich vereinbartem Fixgeschäft bedarf es keiner solchen Nachfrist. Sofern der Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist der Kunde unter Ausschluss aller anderen Rechte nur berechtigt, vom Vertrage zurück zu treten. 

§ 5 - Zahlungsverzug

Spätestens 1 Monat nach Fälligkeit unserer Forderungen tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gelten 12 % p.A. Verzugszinsen, mindestens aber die nach § 288 BGB gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Leistet der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist Zahlung, ist der Kunde verpflichtet, 20 % der vereinbarten Vergütung als Vertragsstrafe (§ 338 BGB) zu zahlen. Diese Vertragsstrafe ist zusätzlich zu etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung fällig.

§ 6 – Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Verweigert der Kunde die Annahme unserer Leistung sowie seine Zahlungspflicht nach dem Vertrage, sind wir unter den Voraussetzungen des § 326 BGB berechtigt, vom Kunden 20 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist wie wir berechtigt sind, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 7 – Gewährleistung

1. – Nachbesserung - Nachlieferung

Für die von uns gelieferte Hard- und Software leisten wir ab Lieferung eine Gewähr von 6 Monaten. Bei Mängeln oder bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sind wir nach unserem Ermessen zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt und verpflichtet. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel schriftlich angezeigt und genau und nachvollziehbar beschrieben worden ist. Hierzu gehört die genaue Schilderung der Bedienungssituation sowie der Angabe der bei Fehlereintritt bearbeiteten Daten. Diese Daten sind zum Zwecke der Fehleranalyse und -beseitigung an uns heraus zu geben.

Lehnen wir im Falle einer berechtigten Mängelrüge die Nachbesserung und Nachlieferung ab oder schlagen die Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen.

2. – Verwirkung

Soweit der Kunde ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung selbst oder durch Dritte Ergänzungen oder Änderungen an den gelieferten Programmen und Daten vornimmt oder vornehmen lässt, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

§ 8 - Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei Schäden, die wir aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Das Gleiche gilt für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung unserer Software ergeben.

Soweit der Kunde seine Ansprüche auf Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes stützen kann, ist diese Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

§ 9 – Haftungsbeschränkung

Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert von zwei Jahren. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf DM 10.000,- beschränkt.

Die Benutzung von unseren Produkten erfolgt demnach gemäß dieser Einschränkung. Das bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software, die sich auf unseren Originaldatenträgern befinden oder die von uns zertifizierten Servern herunter geladen werden können. Der Kunde hat in jedem Falle den Nachweis zu führen, dass die beanstandete Software von unseren Originaldatenträgern oder von uns zertifizierten Servern stammen.

§ 10 – Datensicherheit – Online-Übertragung

Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

Soweit an newtelligence Daten – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlusts wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf unseren Server übertragen.

§ 11 - Preise und Zahlungsbedingungen

1. - Preise

Preise verstehen sich in Euro. Zu den Preisen tritt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

2.- Zahlungsbedingungen

Soweit eine andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wird, trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten, insbesondere für Diskontierung und Einziehung, wobei Diskontspesen, Wechselsteuern und Verzugszinsen sofort zahlbar sind.

§ 12 – Einverständnis zur Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden.

§ 13 - Namensnennung

Soweit der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, ist die newtelligence AG auch berechtigt, Dritten gegenüber in positivem Kontext (z.B. in Kundenreferenzlisten) auf den Kunden hinzuweisen. Die Einwilligung des Kunden gilt dabei lediglich in dem Umfang erteilt, soweit dessen Interessen angemessen berücksichtigt werden und der Kunde durch seine namentliche Nennung nicht unangemessen benachteiligt wird. Die newtelligence AG wird Dritten keinesfalls vertrauliche und/oder höchstpersönliche Informationen offenbaren.

§ 14 – Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort Neuss resp. Korschenbroich für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Lieferungen und Zahlungen vereinbart.    


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