Stand:
Sep. 3, 2002
§ 1 – Geltung der
allgemeinen Bedingungen
Mit
Auftragserteilung, jedoch spätestens mit Entgegennahme der von der
newtelligence AG angebotenen Leistungen geltenden die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als angenommen und werden
Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme erfolgt spätestens mit der
Installation unserer Programme, Komponenten und Erweiterungen auf dem
Rechner des Auftraggebers bzw. mit Beginn der Schulung oder Beratung. Alle
Angebote, Lieferungen und Leistungen von newtelligence AG erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich
widersprechen. Die Ungültigkeit einer einzelnen oder mehrerer
Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet eine Regelung zu
vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt
möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte,
dass die vertraglichen Vereinbarungen oder diese Bedingungen eine
Regelungslücke enthalten
§ 2 -
Vertragsgegenstand – Umfang der Leistung
Die newtelligence
AG bietet sicherheits- und skalierbarkeitsrelevante Komponenten und
Erweiterungen für Internet-Serverplattformen sowie High-End-Training und
Beratungsleistungen für die Entwicklergemeinde.
1. Software
Soweit
wir entsprechend dem uns erteilten Auftrag Software jedweder Art liefern,
ist Vertragsgegenstand die Überlassung des oder der Programme, Komponenten
und Erweiterungen
a)
auf Datenträger zum Zwecke der Nutzung durch den Kunden
einschließlich einer Installationsanweisung und einer Programmbeschreibung,
die auch Teil eines Programms selbst sein kann.
b)
die vom Kunden über das Internet von unserem Server herunter geladen
werden können.
Eine in
Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene Programmbeschreibung hat nur
erläuternden Charakter und bedeutet insbesondere keine Zusicherung von
Eigenschaften. Eine Einarbeitung oder Einweisung gehört nicht zum
gewöhnlichen Lieferumfang und erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung
zu Kostensätzen der zur Zeit gültigen Preisliste.
2. – Hardware
Hardware oder
Hardwarebestandteile sowie Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich der
Softwarelieferungen unser Eigentum.
3. – Schulung
Zusätzlich zu
unseren Produkten bieten wir Technologieberatung, Schulung und
Internet-entwicklungsleistungen an. Hierbei reicht das Spektrum von dem
Erstellen der Architektur über das Design bis hin zur Ausführung. Mit der
Schulung erbringen wir eine Dienstleistung ohne Gewähr für einen bestimmten
Erfolg. Die für die Schulung überlassenen Dateien und Materialien dienen
allein Ausbildungszwecken und dürfen nicht weiter verwendet werden. Die
Haftung für etwaige Fehler und/oder Unvollständigkeit der für die Schulung
angebotenen Soft- und/oder Hardware ist ausgeschlossen, soweit der
Schulungszweck nicht erheblich gemindert oder aufgehoben wird.
Die Schulung ist
gesondert zu vergüten. Der Eingang der Studiengebühr muss spätestens 5 Tage
vor Schulungsbeginn bei newtelligence nachgewiesen sein. Im Falle
verspäteter Zahlung ist newtelligence berechtigt, vom Vertrag zurück zu
treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es
einer vorherigen Fristsetzung bedarf.
Die Anmeldung zur
Schulung ist grundsätzlich mit unserer Bestätigung verbindlich. Ist der
Kunde gehindert, selbst an der Schulung teilzunehmen, ist er berechtigt,
einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Kurse können vom Kunden bis 14 Tage
vor Kursbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen bis 8 Tage vor
Kursbeginn schuldet der Kunde 50 % der vereinbarten Schulungsgebühr. Spätere
Absagen verpflichten den Kunden zur Entrichtung der vollen Schulungsgebühr.
Maßgeblich für Absage ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei uns.
newtelligence ist seinerseits berechtigt, die Schulung bis 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen, insbesondere wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl
gewährleistet ist.
Soweit in den
Werbeunterlagen oder in sonstiger Weise ein bestimmter Trainer benannt oder
angekündigt ist, behält sich newtelligence aus wichtigem Grund Änderungen
vor.
§ 3. – Lizenz
1.
Einzellizenz
Mit Lieferung der
Software gewähren wir unserem Kunden eine ohne unsere Zustimmung nicht
übertragbare Lizenz zur Benutzung des Programms für eigene Zwecke
ausschließlich auf jeweils einer Zentraleinheit, soweit durch Vertrag nicht
etwas anderes vorgesehen ist. Die Verwendung des Programms in einem Netzwerk
oder auf einer Computeranlage, bei welcher die gleichzeitige Nutzung durch
mehrere Anwender möglich ist, ist nur auf vorherige, schriftliche
Vereinbarung hin gestattet und nur für die in dieser Vereinbarung genannte
Zahl von Arbeitsplätzen und für das im Vertrag genannte Rechnersystem. Bei
einer Vergrößerung der vom Kunden verwendeten
Computeranlage
oder bei einem Wechsel des Serverbetriebssysthems ist der Abschluss eines
neuen Lizenzvertrages erforderlich.
2. -
Unterlizenzen – Kopien
Der Kunde ist
nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsere Daten
weiter zu verbreiten. Näheres regelt der Lizenzvertrag. Der Kunde ist nicht
berechtigt, ein etwaiges Warenzeichen der Programme zu verwenden oder
Unterlizenzen zu erteilen. Kopien des lizensierten Programmes dürfen nur
gefertigt werden, wenn dies für die vertragsgemäße Nutzung auf einer
Zentraleinheit oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist. Alle Kopien
müssen die Copyright- Kennzeichnung des Herstellers in gleicher Weise
tragen, wie die von uns gelieferten Originale. Bei einer Beendigung oder
Rückabwicklung des Vertrages sind alle Unterlagen zu vernichten, die von uns
gelieferten Datenträger, sowie sämtliche Kopien an uns herauszugeben oder zu
löschen. Im letzteren Falle muss der Kunde schriftlich bestätigen, dass er
dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Die selbe Verpflichtung gilt für alle
unsere aus dem Internet herunter geladenen Daten.
3. – Einweisung
In der
Lizenzgebühr sind die Kosten für die Einweisung oder Einarbeitung in die
Soft- und Hardware nicht enthalten.
4. – Zeitliche
Nutzung
Das gewährte
Nutzungsrecht gilt zeitlich unbeschränkt, soweit nicht ausdrücklich andere
Vereinbarungen getroffen worden sind.
5. – Lizenzgebühr
Die vertraglich
vereinbarte Lizenzgebühr ist mit Übergabe der Programme und der
Rechnungstellung fällig. Die Programme gelten spätestens mit dem Download
auf den Rechner des Kunden als übergeben. Bis zur vollständigen Zahlung der
vereinbarten Nutzungsgebühr ist die gewährte Lizenz aufschiebend bedingt.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ihm die
Nutzung zu untersagen und die Löschung der Datenträger zu verlangen, auf
denen sich das Programm und damit erstellte Daten befinden. Hierbei ist es
uns gestattet, uns zur Sicherung dieser Rechte, sowie zur Sicherung der
Lizenzbeschränkung programmtechnischer Mittel, insbesondere einer
Programmsperre zu bedienen.
§ 4 –
Liefertermine
1. -
Lieferfristen – Teilleistungen
Lieferung erfolgt
innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums, wobei wir zur Erbringung
von Teilleistungen berechtigt sind. Teilleistungen sind auf Aufforderung hin
gesondert zu bezahlen, soweit der Kunde die Teilleistung bereits
wirtschaftlich verwerten kann. Wird die Zahlung einer Teilleistung
unberechtigt verzögert, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung bis zur
Zahlung auszusetzen.
2. –
Unmöglichkeit – Lieferverzug
Werden wir an
der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände gehindert, die wir trotz
zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferzeit
in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch den Eintritt solcher
Ereignisse oder Umstände unmöglich, werden wir von unserer Leistungspflicht
frei. Dies gilt auch bei Lieferschwierigkeiten von Zulieferern, soweit uns
kein Verschulden trifft und wir uns in zumutbarer Weise um eine
Ersatzbeschaffung bemüht haben.
Ansonsten tritt
Lieferverzug erst dann ein, wenn nach Ablauf der Lieferzeit eine angemessene
Nachfrist des Kunden verstrichen ist. Im Falle eines ausdrücklich
vereinbartem Fixgeschäft bedarf es keiner solchen Nachfrist. Sofern der
Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist der
Kunde unter Ausschluss aller anderen Rechte nur berechtigt, vom Vertrage
zurück zu treten.
§ 5 -
Zahlungsverzug
Spätestens 1
Monat nach Fälligkeit unserer Forderungen tritt Zahlungsverzug ein, ohne
dass es einer Mahnung bedarf. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gelten 12 %
p.A. Verzugszinsen, mindestens aber die nach § 288 BGB gesetzlichen
Verzugszinsen als vereinbart. Leistet der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung
nicht innerhalb der gesetzten Frist Zahlung, ist der Kunde verpflichtet, 20
% der vereinbarten Vergütung als Vertragsstrafe (§ 338 BGB) zu zahlen. Diese
Vertragsstrafe ist zusätzlich zu etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen
Nichterfüllung fällig.
§ 6 –
Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Verweigert der
Kunde die Annahme unserer Leistung sowie seine Zahlungspflicht nach dem
Vertrage, sind wir unter den Voraussetzungen des § 326 BGB berechtigt, vom
Kunden 20 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Dem
Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dass uns ein geringerer
Schaden entstanden ist wie wir berechtigt sind, einen höheren Schaden
nachzuweisen.
§ 7 –
Gewährleistung
1. –
Nachbesserung - Nachlieferung
Für die von uns
gelieferte Hard- und Software leisten wir ab Lieferung eine Gewähr von 6
Monaten. Bei Mängeln oder bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sind
wir nach unserem Ermessen zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt
und verpflichtet. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht
werden, wenn der Mangel schriftlich angezeigt und genau und nachvollziehbar
beschrieben worden ist. Hierzu gehört die genaue Schilderung der
Bedienungssituation sowie der Angabe der bei Fehlereintritt bearbeiteten
Daten. Diese Daten sind zum Zwecke der Fehleranalyse und -beseitigung an uns
heraus zu geben.
Lehnen wir im
Falle einer berechtigten Mängelrüge die Nachbesserung und Nachlieferung ab
oder schlagen die Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche innerhalb
einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde Wandlung oder Minderung
verlangen.
2. – Verwirkung
Soweit der Kunde
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung selbst oder durch Dritte
Ergänzungen oder Änderungen an den gelieferten Programmen und Daten vornimmt
oder vornehmen lässt, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
§ 8 -
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei zugesicherten
Eigenschaften oder bei Schäden, die wir aufgrund von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Das Gleiche gilt für Folgeschäden, die
sich aus der Verwendung unserer Software ergeben.
Soweit der Kunde
seine Ansprüche auf Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes stützen kann,
ist diese Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.
§ 9 –
Haftungsbeschränkung
Außer bei Vorsatz
von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen
Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die
bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe
der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt
geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen
Vertragswert von zwei Jahren. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde
und Schadensfall auf DM 10.000,- beschränkt.
Die Benutzung von
unseren Produkten erfolgt demnach gemäß dieser Einschränkung. Das bezieht
sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und
Software, die sich auf unseren Originaldatenträgern befinden oder die von
uns zertifizierten Servern herunter geladen werden können. Der Kunde hat in
jedem Falle den Nachweis zu führen, dass die beanstandete Software von
unseren Originaldatenträgern oder von uns zertifizierten Servern stammen.
§ 10 –
Datensicherheit – Online-Übertragung
Dem Kunden ist
bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der
Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne
Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Soweit an
newtelligence Daten – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt
der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig sorgfältig
gesichert. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlusts wird der Kunde
die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf unseren Server
übertragen.
§ 11 - Preise und
Zahlungsbedingungen
1. - Preise
Preise verstehen
sich in Euro. Zu den Preisen tritt die Umsatzsteuer in der jeweils
gesetzlichen Höhe hinzu. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
und ohne Abzug fällig.
2.-
Zahlungsbedingungen
Soweit eine
andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wird, trägt der Kunde alle damit
verbundenen Kosten, insbesondere für Diskontierung und Einziehung, wobei
Diskontspesen, Wechselsteuern und Verzugszinsen sofort zahlbar sind.
§ 12 –
Einverständnis zur Datenspeicherung
Der Kunde ist
damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten,
insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden.
§ 13 -
Namensnennung
Soweit der Kunde
nicht ausdrücklich widerspricht, ist die newtelligence AG auch berechtigt,
Dritten gegenüber in positivem Kontext (z.B. in Kundenreferenzlisten) auf
den Kunden hinzuweisen. Die Einwilligung des Kunden gilt dabei lediglich in
dem Umfang erteilt, soweit dessen Interessen angemessen berücksichtigt
werden und der Kunde durch seine namentliche Nennung nicht unangemessen
benachteiligt wird. Die newtelligence AG wird Dritten keinesfalls
vertrauliche und/oder höchstpersönliche Informationen offenbaren.
§ 14 –
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich
zulässig, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort Neuss resp.
Korschenbroich für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere
Lieferungen und Zahlungen vereinbart.